Dirk Fischer hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors bzw. von aus europäischen Mitteln finanzierten Entwicklungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mit Ausnahme eingebetteter Inhalte, die von anderen Domains stammen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit dem Königlichen Dekret RD 1112/2018 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit:
- Es können fehlerhaft implementierte Überschriftselemente vorhanden sein oder solche, deren logische Reihenfolge nicht korrekt ist – Anforderung Nr. 9.1.3.1 „Informationen und Beziehungen“ der UNE-EN 301549:2022.
- Es können Links vorhanden sein, deren Funktion oder Zweck nicht korrekt definiert ist – Anforderung Nr. 9.2.4.4 „Linkzweck“ der UNE-EN 301549:2020.
- Es können Überschriften vorhanden sein, die nicht klar oder prägnant sind oder die nicht als Überschriften ausgezeichnet sein sollten – Anforderung Nr. 9.2.4.6 „Überschriften und Beschriftungen“ der UNE-EN 301549:2022.
- Es können Formularfelder vorhanden sein, deren Beschriftung nicht korrekt ist oder fehlt – Anforderung Nr. 9.3.3.2 „Beschriftungen oder Anweisungen“ der UNE-EN 301549:2022.
- Im Code können einzelne Parsing- bzw. Verarbeitungsfehler vorhanden sein – Anforderung Nr. 9.4.1.1 „Verarbeitung“ der UNE-EN 301549:2022.
- Auf einzelnen Webseiten können punktuelle redaktionelle Fehler auftreten.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar.
- Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen.
Es können Office-Dokumente im PDF-Format oder in anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig allen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Darüber hinaus können Inhalte Dritter vorhanden sein, die weder von dieser Einheit entwickelt wurden noch ihrer Kontrolle unterliegen, beispielsweise Office-Dokumente verschiedener Organisationen oder Einrichtungen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Anmerkungen und Kontaktdaten
Sie können Mitteilungen zu Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018 übermitteln, beispielsweise um:
- Über einen möglichen Verstoß dieser Website gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu informieren.
- Andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte mitzuteilen.
- Sonstige Fragen zu stellen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website einzureichen.
Sie können Folgendes einreichen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
- Einen Antrag auf Bereitstellung barrierefreier Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind.
Im Antrag auf Bereitstellung barrierefreier Informationen müssen die Sachverhalte, Gründe und das konkrete Anliegen eindeutig dargelegt werden, sodass festgestellt werden kann, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.